D.________ GmbH sei ihr ein hoher Feriensaldo (57'873 Franken) ausbezahlt worden. Dies wird durch die eingereichte (letzte) Lohnabrechnung von November ccc bestätigt. Darin ist (nebst dem ordentlichen Monatslohn von 11'657 Franken und dem [Jahres-]Bonus) die behauptete "Ferienauszahlung" tatsächlich ausgewiesen, was von der Vorinstanz auch nicht in Frage gestellt wird. Ein solcher "Ferienrückstand" (844 Stunden) mag zwar erstaunen. Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass damit am Ende des Arbeitsverhältnisses die Überstunden und Ferienrückstände abgegolten werden sollten, welche sich insgesamt über die Jahre hinweg in der Kaderfunktion aufgestaut hatten.