Engineer wesentlich anderweitige Kenntnisse vermittelt haben soll. Nicht zu übersehen ist, dass die Beschwerdeführerin gemäss Lohnausweis im Jahr ccc eine massive Einkommenszunahme erzielt hat (auf gut 180'000 Franken). Dies wird von der Vorinstanz denn auch als Beweis dafür gewertet, dass der zur Diskussion stehende Lehrgang nicht nur zur Festigung der Stellung innerhalb des angestammten Berufes gedient, sondern einen erheblichen Berufsaufstieg ermöglicht hat. Dem entgegnet die Beschwerdeführerin, beim Austritt aus der Kantonsgericht KG Seite 10 von 11