Schliesslich sei ihr klar, dass das Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesrevision noch nicht abgeschlossen sei. Es zeige jedoch deutlich auf, dass sich sowohl der Bund wie auch die Kantone einig seien, dass Handlungsbedarf bestehe, um die Rechtsprechung betreffend Aus- und Weiterbildungskosten klarer zu machen Diese Eingabe wurde der Vorinstanz zur Information zugestellt. Erwägungen