ttt habe sie dann noch einen EMBA-Abschluss angehängt. Ziel dieser Weiterbildungen sei gewesen, ihre durch Erfahrung und Arbeit erreichte Stellung im angestammten Beruf zu wahren. Dies sei ihr gelungen, da sie eine neue Stelle gefunden habe, welche vom Lohn her gleichwertig sei. Die Weiterbildung habe ihr also definitiv geholfen, ihren beruflichen Stand (lohnmässig) zu halten, jedoch sicherlich nicht zu verbessern, da sie heute nicht mehr Geschäftsleitungsmitglied sei. Schliesslich sei ihr klar, dass das Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesrevision noch nicht abgeschlossen sei.