Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass dies nun beim dritten CAS-Abschluss nicht mehr der Fall sein soll. Sie beanspruche ja in der Steuerperiode 2011 Weiterbildungskosten für ein CAS und nicht für einen EMBA. Die Kosten für den Letzteren würden erst in der Steuerperiode 2012 geltend gemacht. Betreffend das Gehalt 2011 sei sodann zu beachten, dass es sich um die Auszahlung eines hohen Feriensaldos (57'837 Franken brutto) gehandelt habe, welcher bei ihrem Austritt aus der D.________ GmbH fällig geworden sei. Auf jeden Fall handle es sich entgegen der Annahme der Vorinstanz nicht um eine Lohnsteigerung.