Die Eidgenössische Steuerverwaltung verzichtete auf eine Vernehmlassung. Am 15. Januar 2013 reichte die Beschwerdeführerin ihre (vom Vortag datierten) Gegenbemerkungen ein. Darin hält sie ebenfalls an ihrem Standpunkt fest und betont insbesondere, die Beurteilung durch das BBT sollte als wichtiger Orientierungspunkt für die Kantone angesehen werden. Dieses stufe einen CAS- und/oder EMBA-Abschluss klar als Weiterbildung ein. Zudem seien die Kosten der bereits erlangten zwei CAS-Abschlüsse (ooo und qqq) akzeptiert worden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass dies nun beim dritten CAS-Abschluss nicht mehr der Fall sein soll.