- Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Vernehmlassungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es haben noch keine gesetzlichen Anpassungen stattgefunden. Vorderhand wird das gültige Gesetz und bisherige Rechtsprechung angewendet. Wir verweisen dazu auf die bereits im Einspracheentscheid aufgeführten Gerichtsentscheide (BGE 2C_28/2011 vom 15.11.2011 / Entscheide Steuergerichtshof des Kantons Freiburg 607 2008 32/33 vom 30.3.2009, 607 2009 18/19 vom 12.3.2010 und 604 2010 131/132 vom 7.10.2011 )."