- Nach der aktuellen Rechtsprechung werden MAS, MBA oder EMBA Lehrgänge nicht als Weiterbildungskosten akzeptiert. Mit diesen Lehrgängen werden eigenständige Titel erworben, die auf dem Stellenmarkt einen eigenen Wert haben, und deshalb als Berufsaufstiegskosten angesehen werden. Die Lohnsteigerung von A.________ zeigt dies deutlich.