Sodann kann das Urteil der Steuerrekurskommission des Kantons Aargau vom 25. April 1980 in Sachen "Orchestergesellschaft Baden" erwähnt werden, in welchem die Steuerbefreiung verweigert wurde. Das zuständige Gericht erachtete als massgebend, dass der - wenn auch von der öffentlichen Hand subventionierte - Verein zur Hauptsache Liebhabermusiker zur Pflege ernster Musik und zu sinnvoller Freizeitgestaltung vereinigte, wobei der (an sich im Interesse der Allgemeinheit liegenden) entgeltlichen Konzerttätigkeit eine untergeordnete Bedeutung zukam (drei Konzerte pro Jahr).