Aus der kantonalen Rechtsprechung kann zunächst das Urteil der Steuerrekurskommission des Kantons Bern vom 14. Dezember 1999 betreffend Steuerbefreiung der Stiftung "Berner Symphonie-Orchester" hervorgehoben werden. Darin wurde zwar die Gemeinnützigkeit verneint, hingegen sogar die Verfolgung eines öffentlichen Zwecks bejaht, bei welcher für die Steuerbefreiung grundsätzlich kein Opferbringen verlangt wird (BVR 2001, 106). Sodann kann das Urteil der Steuerrekurskommission des Kantons Aargau vom 25. April 1980 in Sachen "Orchestergesellschaft Baden" erwähnt werden, in welchem die Steuerbefreiung verweigert wurde.