das von Konkurrenz und Wettbewerb geprägt ist (Konkurrenzsituation sowohl in Bezug auf die Artisten als auch hinsichtlich des Publikums). Wo mehrere Anbieter im gleichen Markt auftreten und einander konkurrenzieren, sollen sie Anspruch auf eine wettbewerbsneutrale Behandlung haben. Demgegenüber soll bei Veranstaltungen, die einzig auf die Förderung von Artisten ausgerichtet sind, einen speziellen Publikumskreis ansprechen (Behinderte, Betagte, usw.) oder einfach uneigennützig erfolgen (z. B. Gratiseintritt), im Einzelfall geprüft werden, ob ein Markt besteht und ob eine Steuerbefreiung die Wettbewerbsneutralität nicht gefährdet.