4. a) Was insbesondere die Steuerbefreiung von juristischen Personen betrifft, welche im Kulturbereich tätig sind, so kann zunächst darauf hingewiesen werden, dass die "Arbeitsgruppe Steuerbefreiung" der Schweizerischen Steuerkonferenz dazu unter dem Titel "Organisationen mit kultureller Zweckverfolgung" noch weitere Praxishinweise zuhanden der Kantonalen Steuerverwaltungen herausgegeben hat.