DBG; NICOLAS URECH, in Danielle Yersin / Yves Noël, Commentaire romand, Impôt fédéral direct, 2008, N. 52 ff. zu Art. 56 DBG sowie die dort erwähnten weiteren Autoren). c) Wie der Beschwerdeführer ausdrücklich hervorhebt, ist die Frage der Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit insbesondere auch im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Spenden bedeutsam (vgl. Art. 33a DBG).