Gleichzeitig soll dazu beigetragen werden, dass in diesem (gestützt auf Art. 23 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden; StHG; SR 642.14) weitgehend harmonisierten Bereich in allen Kantonen ein einheitlicher Massstab zur Anwendung gelangt. Teilweise kritisch geäussert haben sich dazu WALO STÄHLIN und NATALIE NYFENEGGER (Steuerbefreiung juristischer Personen mit öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken - Schweizerische Steuerkonferenz publiziert Praxishinweise, ST 2008, 235 ff.). Im vorliegenden Zusammenhang ist jedoch darauf nicht näher einzugehen.