Gerügt wird sodann eine Verletzung des verfassungsmässigen Gleichbehandlungsgebots. Wie bereits anhand von Beispielen aufgezeigt, gebe es sowohl im Kanton Freiburg als auch in andern Kantonen (mit den gleichen Rechtsgrundlagen) zahlreiche kulturelle Organisationen, welche mit dem Festival "C.________" vergleichbar und als gemeinnützig anerkannt worden seien. Nötigenfalls sei die Kantonale Steuerverwaltung aufzufordern, eine entsprechende Liste ins Recht zu legen. Inwiefern eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt sein könnte, sei nicht ersichtlich.