Abgesehen davon werde ja auch bei den "Solothurner Filmtagen" oder beim "Festival International de Films de Fribourg", welche beide als gemeinnützig anerkannt worden seien, ein durchaus marktgängiger Eintrittspreis bezahlt. Dieses Kriterium sei für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit schlicht irrelevant, wie ein Blick auf sämtliche der erwähnten steuerbefreiten kulturellen Organisationen beweise. Zudem müssten sich ja alle kulturellen Veranstaltungen in einem konkurrierenden Markt behaupten, sodass auch die Konkurrenzsituation in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung sein könne.