Deren Entschädigung dürfte jedoch in keinem Verhältnis zu den Vergütungen stehen, welche bei anderen vergleichbaren (und als gemeinnützig anerkannten) Organisationen ausbezahlt werden. Zudem sei nicht ausser Acht zu lassen, dass der Präsident und der Vizepräsident nebst der Vorstandstätigkeit auch wesentliche Teile der Geschäftsleitung wahrnehmen, ohne dafür die geringste Arbeits- oder Spesenentschädigung zu erhalten.