Zur Begründung seiner Beschwerde legt der Verein nochmals eingehend die bereits im Einspracheverfahren vorgebrachte Argumentation dar, wobei er an seinem Standpunkt festhält. Ergänzend fügt er in tatsächlicher Hinsicht insbesondere noch bei, dass nebst den völlig unentgeltlich arbeitenden Vorstands- und Vereinsmitgliedern sowie sonstigen Helfern einzig die administrative Direktorin und der künstlerische Leiter im Mandatsverhältnis beschäftigt werden. Deren Entschädigung dürfte jedoch in keinem Verhältnis zu den Vergütungen stehen, welche bei anderen vergleichbaren (und als gemeinnützig anerkannten) Organisationen ausbezahlt werden.