4. Sollte die beantragte Anerkennung als gemeinnützige Organisation und Befreiung von der Steuerpflicht nur unter vorheriger Anpassung der Statuten möglich sein, so beantragt der Verein A.________ die Aussetzung des Verfahrens bis nach der Mitgliederversammlung vom 3. Mai 2011, welche die entsprechenden Anpassungen der Statuten vornehmen wird."