2. Subsidiär beantragt der Verein A.________ die Gutheissung der Beschwerde, die Aufhebung des Einspracheentscheides der Kantonalen Steuerverwaltung vom 1. März 2011 und die Rückweisung an die Vorinstanz. 3. Subsubsidiär, das heisst im Falle der Abweisung der Beschwerde, beantragt der Verein A.________, es sei auf die Auferlegung von Verfahrenskosten zu verzichten.