Der Verein verfolge als gemeinnützige juristische Person Kulturzwecke, welche aus gesellschaftlicher Gesamtsicht als fördernswert erachtet werden. Sowohl vom Vorstand als auch den jeweils über hundert Helfern werde ausschliesslich unentgeltliche Arbeit erbracht. Zudem seien die Mittel unwiderruflich steuerbefreiten Zwecken verhaftet, nämlich ausschliesslich der Durchführung der Konzerte und übrigen Veranstaltungen. Somit seien die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung, wie sie im Kreisschreiben Nr. 12 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (vom 8. Juli 1994) umschrieben werden, erfüllt.