b) Mit Schreiben vom 25. März 2010 stellte der Verein bei der Kantonalen Steuerverwaltung ein Gesuch um Befreiung von den Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer. Er machte insbesondere geltend, die unter dem Namen "C.________" organisierten Veranstaltungen seien zu einem festen kulturellen Bestandteil der Region B.________ und des Kantons Freiburg geworden. Ohne die Unterstützung durch Vereinsmitglieder, Gönner, Sponsoren sowie die öffentliche Hand wären die Konzerte im heutigen Rahmen nicht durchführbar. Der Verein verfolge als gemeinnützige juristische Person Kulturzwecke, welche aus gesellschaftlicher Gesamtsicht als fördernswert erachtet werden.