Folglich stimme das Gemeinderegelement mit dem kantonalen Gesetz überein. Zudem sei es ja auch von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft genehmigt worden, was schwer ins Gewicht falle. Darüber hinaus könne der Staatsrat die Erhebung anderer Steuern genehmigen. Zurzeit delegiere der Staatrat diese Zuständigkeit allgemein an die betroffenen Direktionen. Mit der Genehmigung des Reglements sei folglich auch die Bewilligung dieser Steuer erfolgt.