Die Frage braucht indessen nicht abschliessend beurteilt zu werden, da sich die Beschwerde auch in andern Punkten als begründet erweist. Unter diesen Umständen macht es in prozessökonomischer Hinsicht wenig Sinn, den angefochtenen Entscheid nur aus formellen Gründen aufzuheben und die Angelegenheit zwecks neuem Entscheid zurückzuweisen.