Darüber hinaus präzisiert Abs. 3 der Bestimmung, dass die Beschwerde (wie auch die Einsprache) schriftlich erhoben und kurz begründet werden sowie die Anträge des Steuerpflichtigen enthalten muss. Zudem hat der Steuerpflichtige seine Beweismittel zu nennen und die in seinem Besitz befindlichen sachdienlichen Beweisurkunden beizulegen. In diesen beiden Absätzen stimmt das Reglement mit Art. 5 Abs. 2 und 3 des Musterreglements betreffend die Erhebung einer Steuer auf Spielapparaten und automatischen Warenverteilern, welches das Amt für Gemeinden (GemA) ausgearbeitet hat, überein. Das Reglement der Gemeinde B.____