E. Mit Eingabe vom 15. Januar 2010 reichte A.________, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt Roland Geiger, gegen den Einspracheentscheid beim Kantonsgericht Beschwerde ein. Er beantragt, diesen aufzuheben und die Angelegenheit zur Prüfung und Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen, eventuell die dem Entscheid zugrunde liegende Rechnung Nr. 365588/216925 aufzuheben (unter Kosten- und Entschädigungsfolge). Zur Begründung des Hauptantrags legt der Beschwerdeführer insbesondere dar, der angefochtene Entscheid genüge rechtsstaatlichen Anforderungen nicht und er verletze das rechtliche Gehör.