Diese (mit eingeschriebener Post zugestellte) Einspracheschrift ging bei der Gemeinde B.________ verloren, sodass es am 20. August 2009 zu einer Mahnung kam. Nachdem A.________ mit Schreiben vom 25. und 27. August 2009 auf die eingereichte Einsprache hingewiesen hatte, teilte ihm der Verantwortliche des Inkassoamtes am 14. September 2009 mit, die Einspracheschrift sei "nicht aufspürbar". Gestützt auf den trotzdem noch eingeholten Rapport der Ortspolizei betrachte er die streitige Rechnung als "gültig und rechtskräftig". Demzufolge würden die vorübergehend unterbrochenen Inkassobemühungen wieder aufgenommen. Daraufhin gab A.___