Im Übrigen sei die eröffnete Rechnung auch deshalb gesetzwidrig, weil der Höchstbetrag von 200 Franken pro Apparat überschritten werde. Schliesslich liege noch eine verfassungswidrige Rechtsungleichheit vor, da Solarien in Fitnesscentern der Automatensteuer nicht unterlägen. Besonders stossend sei zudem die Tatsache, dass selbst direkte Konkurrenten von einem günstigeren Steuersatz profitierten. Dem vergleichbaren Studio D.________ AG sei nämlich die Steuer auf dessen Einsprache hin auf 50 Franken pro Apparat herabgesetzt worden. -3-