Daraufhin ersuchte A.________ den Gemeinderat der Stadt B.________ mit Schreiben vom 10. April 2008 um "einen Auszug aus einem Beschluss (bitte auf Deutsch) … , woraus ersichtlich ist, weshalb wir eine solche Gebühr bezahlen müssen und für was die ist". Nach Erhalt der Antwort des Gemeinderates, welche sich nicht bei den Akten befindet, teilte A.________ mit, er sei mit dieser Forderung nicht einverstanden und werde sich "bei einem Anwalt über die Rechtfertigung informieren". In der Folge liess er jedoch nichts mehr von sich hören.