Kurz danach, am 4. Juni 2009, trat die B.________ AG das Kaufsrecht an den Grundstücken Art. ggg und hhh des Grundbuchs der Gemeinde E.________ (unerschlossenes Bauland im Halte von insgesamt 10'290 m2) zum Preis von 2'108'696 Franken an I.________ ab. Dieser Abtretungspreis ergab sich aus dem vereinbarten Landpreis von 6'200'000 Franken minus 4'091'304 Franken (Preis für die Ausübung des Kaufsrechts. Zudem übernahm I.________ die Pflicht, die Erschliessung der Vertragsobjekte unter Berücksichtigung des am 28. März 2008 zwischen der Gemeinde E.________ und A.________ abgeschlossenen Erschliessungsvertrages zu erstellen (in vollständiger Entlastung der Abtreterin).