, Basel 2008, N 15 zu Art. 162 DBG; für den Fall der Anzahlungen, welche vor der Trennung für eine noch gemeinsam veranlagte Steuerperiode geleistet wurden, vgl. im Übrigen auch das Urteil der Steuer-Rekurs- kommission II Zürich vom 6. Juni 2006, StE 2006 B 13.5 Nr. 5). In der Literatur wird zudem der Standpunkt vertreten, dass allenfalls eine Aufteilung des Rückerstattungsanspruchs vorzunehmen sei, wie sie sich (analog) aus den Kriterien für die Festsetzung einer Haftungsverfügung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 DBG ergebe (siehe insbesondere PIERRE CURCHOD in Yersin / Noël, Commentaire romand LIFD, Basel 2008, N 22 zu Art. 162).