leistet habe, ohnehin nur ihm zugerechnet werden dürfen. Dies gelte vielleicht auch für jene ab der Trennung bis zum Wegzug. Aus seinem Bankauszug gehe hervor, dass drei Anzahlungen in der Höhe von 974 Franken in der Zeit nach dem Gerichtsurteil (16. Juli 2009) bis zum Wegzug seiner Ex-Ehefrau überwiesen worden seien. Ab diesem Datum habe er - bis Februar 2010 - noch vier Anzahlungen in der Höhe von total 1'298.50 Franken vorgenommen. Der mit Verfügung vom 24. August 2010 festgesetzte Kostenvorschuss von 250 Franken wurde fristgemäss einbezahlt.