E. Mit Eingabe vom 20. August 2010 reichte A.________, nunmehr vertreten durch B.________, beim Kantonsgericht gegen den Einspracheentscheid Beschwerde ein mit dem Antrag, ihm die im Jahr 2009 geleisteten Steueranzahlungen von 2'921.85 Franken voll anzurechnen und "noch Fr. 1'490.90, zusätzlich eventuelle Verzugszinsen, seinem Steuerkonto gutzuschreiben". Er macht insbesondere geltend, seine Ex-Ehefrau habe gemäss offiziellen Dokumenten die Schweiz am 17. Oktober 2009 verlassen und seither im Kanton Freiburg keinen Wohnsitz mehr. Da er deren neue Wohnadresse nicht kenne, sei es ihm auch nicht möglich gewesen, ein gemeinsames schriftliches Gesuch einzureichen.