Gemäss Veranlagungsanzeige vom 17. Juni 2010 wurde das steuerbare Einkommen von A.________ betreffend die Steuerperiode 2009 auf 48'929 Franken (direkte Bundessteuer) bzw. 46'638 Franken (Kantonssteuer) festgesetzt. In der entsprechenden Schlussabrechnung vom gleichen Tag wurden die geleisteten Anzahlungen jedoch nur zur Hälfte (d.h. im Betrag von 1'460.90 Franken) berücksichtigt.