Daraufhin eröffnete die Kantonale Steuerverwaltung für A.________ und C.________ unverzüglich je ein eigenes Steuerkapitel. Am 30. März 2010 antwortete sie zudem A.________, die gemeinsame Besteuerung werde infolge der Trennung per 31. Dezember 2008 abgeschlossen. Gleichzeitig ersuchte sie im Hinblick auf die Festlegung bzw. Anpassung der provisorischen Anzahlungen für das Jahr 2010 um verschiedene Informationen und Unterlagen.