B. Bereits vor diesen Zahlungen, nämlich am 15. Juni 2009, ersuchte A.________ den Präsidenten des Zivilgerichts des Saanebezirks um Erlass von Eheschutzmassnahmen (Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes). Dieser nahm mit Entscheid vom 16. Juli 2009 von der tatsächlichen Trennung der Parteien seit dem 8. Juni 2009 Vormerk und genehmigte die ihm unterbreitete Parteivereinbarung. Gemäss Bestätigung des Amtes für Bevölkerung und Migration verliess C.________ am 17. Oktober 2009 die Schweiz (Wegzug in die Türkei).