Vielmehr ging es darum, den von Beginn weg bestehenden Mangel der zu steilen und bloss begrünten Böschung zu beheben. Zudem war mit der Ausübung des Näherbaurechts und den entsprechenden Anpassungen ein Terraingewinn verbunden, was ebenfalls einen Mehrwert geschaffen hat (vgl. dazu die Rechung Eichenberger vom 29. März 2007, wo von "Garagenerweiterung / Kelleranbau die Rede ist; die letzte Rechnung vom 16. November 2007 lässt insofern keine nützlichen Schlüsse zu, als bloss vage "Umgebungsarbeiten, Fläche Südseite, ausgeführt bis heute" im Betrag von 53'000 Franken erwähnt werden).