Gärtner infolge Anbau" sowie jene für "Terraingestaltung / Neugestaltung / ausgraben, auffüllen, planieren, usw." vollumfänglich als Mehrwert qualifiziert (Ziff. 8.1.1 und 8.1.2 des Merkblattes). Unter dem Titel "Feste Einfriedung, Stütz- und Gartenmauern" wird in Ziff. 8.1.3 unterschieden: "a) Ersteinbau / Erweiterung: 1/1 Mehrwert b) Reparatur / gleichwertiger Ersatz: 1/1 Unterhalt c) Ersatz bei besserer Qualität: 1/3 Mehrwert, 2/3 Unterhalt d) natürliche Zäune (Tuja, usw.): 1/1 andere Kosten"