Das gleiche Bild ergibt sich aus den eigenen Angaben des Beschwerdeführers, welcher in seiner Einsprache betonte: "Diese Zielvereinbarung [mit meinem Arbeitgeber] wurde im Hinblick auf meine berufliche Entwicklung innerhalb des Unternehmens getroffen: die Position die ich mittelfristig antreten werde, verlangt nach einem höheren Fachdiplom." Daran ändert auch das später eingereichte Schreiben der C.________ AG vom 11. August 2009 nichts.