e) Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer zunächst Ausbildungen zum Automechaniker mit Eidgenössischem Fähigkeitsausweis, zum Eidgenössisch diplomierten Verkaufskoordinator und zum Eidgenössisch diplomierten Verkaufsleiter absolviert. In der Folge ist er gemäss eigenen Angaben im Jahr 2001 zum Geschäftsführer eines KMU- Dienstleistungsbetriebes mit 55 Mitarbeitern aufgestiegen, wobei er laufend verschiedene berufsbegleitende Kurse (EDV; Führung usw.) besuchte. In den Jahren 2006 - 2008 hat -7-