Die ausgeführten Arbeiten stellten eine Verbesserung dar und seien somit als Mehrwert einzustufen. Ebenso wenig seien Ausgaben für den Liegenschaftsgärtner sowie die Prämie für die "Bauherrenversicherung" abzugsfähig. C. Mit Eingabe vom 8. Juni 2009 reichte A.________, nunmehr vertreten durch die Stadelmann Treuhand, gegen den Einspracheentscheid beim Kantonsgericht Beschwerde ein. Er beantragt neu, Kosten für das Nachdiplomstudium MBA im Betrag von 11'318 Franken als Weiterbildungskosten und 10'000 Franken (2/3 der Kosten von 15'000 Franken für die Stützmauer) als zusätzliche Unterhaltskosten der Liegenschaft zu berücksichtigen.