Betrifft Liegenschaft in B.________: beim Bau des Hauses (durch den Vorbesitzer) wurde auf der Ostseite das Nahbaurecht genutzt und in der Folge das Gelände zum angrenzenden Grundstück sehr steil abgegraben, ohne eine spezielle Stützvorrichtung einzubauen. Vor gut zwei Jahren wurde auf dem angrenzenden Grundstück ein Zweifamilienhaus gebaut, und die Nachbarn haben ihrerseits das Nahbaurecht für ihre Garage/Unterstand genutzt.