Gemäss Veranlagungsanzeige vom 22. Januar 2009 wurde unter dem Titel "Berufsauslagen/Weiterbildung" (Code 2.130) nur der Pauschalabzug von 3'800 Franken gewährt. Zudem wurden die abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten (Code 4.310) auf 27'869 Franken festgesetzt. Zur Begründung dieser Abweichungen von der Steuererklärung wurde ausgeführt: "(2.130) Reine Ausbildungskosten sind nicht zum Abzug zugelassen. (4.310) Umgebungsarbeiten gehören zu den nicht abzugsberechtigten anderen Kosten."