In seiner Steuererklärung, welche er am 9. Dezember 2008 für die Steuerperiode 2007 einreichte, machte A.________ einen Abzug für Weiterbildungskosten und sonstige Berufsauslagen in der Höhe von 15'118 Franken sowie Liegenschaftsunterhaltskosten im Betrag von 47'649 Franken geltend.