5. Soweit die Beschwerdegegner "für den Fall der Abweisung der Beschwerde" den Antrag stellen, "es sei der Abzug der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge zu gewähren", ist das Begehren gegenstandslos. Die gutgeheissenen Begehren der Beschwerdeführerin tragen im Übrigen den geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen Rechnung.