Andererseits ist unter dem Gesichtspunkt einer allfälligen virtuellen Doppelbesteuerung davon auszugehen, dass die Frage der internationalen Besteuerungsbefugnis aufgrund des Abkommens vom 2. Oktober 1996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (DBA-USA; SR 672.933.61) zu klären ist. Dessen Art. 15 Abs. 1 sieht vor, dass Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit werde in einem anderen Vertragsstaat ausgeübt.