Darin wurde einerseits die Praxis bestätigt, wonach Einkommen bei Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt der Aktienüberlassung erzielt wird, und zwar auch dann, wenn diese Titel mit einer Verfügungssperre und einer zeitlich befristeten Rückgabepflicht belastet sind. Andererseits hatte das Bundesgericht die Diskontierungsmethode des früheren Kreisschreibens als bundesrechtswidrig erklärt. Gleichzeitig benutzte die Eidgenössische Steuerverwaltung die Gelegenheit, um die Behandlung der verschiedenen Typen von Mitarbeiteroptionen zu präzisieren. Im Einzelnen wurde insbesondere ausgeführt: "2. Begriffe und Besteuerungsgrundsätze …