aa) Im vorne bereits erwähnten Kreisschreiben Nr. 5 vom 30. April 1997 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die steuerliche Behandlung von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen (teilweise) neu geregelt. Dabei hat sie insbesondere einem Bundesgerichtsurteil vom 6. November 1995 (ASA 65, 733) Rechnung getragen. Darin wurde einerseits die Praxis bestätigt, wonach Einkommen bei Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt der Aktienüberlassung erzielt wird, und zwar auch dann, wenn diese Titel mit einer Verfügungssperre und einer zeitlich befristeten Rückgabepflicht belastet sind.