Bezüglich der unterschiedlichen Besteuerung von Mitabeiterbeteiligungen in der Westund Deutschschweiz wird dargetan, das Kreisschreiben Nr. 5 beinhalte keine Lösung für ausländische Zuzüger. Auf eidgenössischer Ebene bestünden oft nur lückenhafte oder gar keine Informationen, was die kantonalen Behörden vor entsprechende Probleme stelle. Da die Eidgenössische Steuerverwaltung wenig vertrauenswürdig vorgehe und nicht wirklich bemüht sei, schweizweit klare Verhältnisse zu schaffen, dürfe davon ausgegangen werden, dass die Entscheidungen der kantonalen Verwaltungen toleriert würden.