Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung habe diese positive Entwicklung des Börsenkurses so hinzunehmen, ohne nach Jahren die an sich schon unsichere Situation einfach zu hinterfragen und zu ihrem Vorteil auszunützen. Wie bei den meisten ihr bekannten Rulinganfragen handle es sich auch hier um den Erwerbe einer börsenkotierten Option, mit der Möglichkeit des späteren Aktienerwerbs für einen Mitarbeiter. Das einzig Spezielle sei der rasante Kursanstieg während der Laufzeit der Optionen gewesen, was jedoch vorher nie in diesem Mass habe erwartet werden können.